Qualifikationsmodus für die Testregatta 2019 in Enoshima, Japan

Vom 16. – 22. August findet im japanischen Enoshima das Test-Event für die Olympischen Spiele 2020 statt. Sportlerinnen und Sportler qualifizieren sich über ein Punktsystem für die Teilnahme.

Blick auf das olympische Segelrevier Enoshima. Foto: Alex Smith
Blick auf das olympische Segelrevier Enoshima. Foto: Alex Smith

Für die Nominierung zur Testregatta Enoshima 2019 vom 16. – 22. August werden alle nationalen und internationalen Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgender Events 2019 nach dem im Anhang aufgeführten Punktesystem in einer speziellen DSV-Wertung erfasst:

  • Princess Sofia Regatta, Palma de Mallorca ESP und
  • Disziplin-Europameisterschaft
  • Ausnahme 49erFX: SWC Genua, ITA.
  • Bei Punktgleichheit gilt das bessere Ergebnis der Europameisterschaft bzw. im 49erFX des Sailing World Cup Genua, ITA.

Jede Nation kann nur eine/n Starter/in pro Disziplin melden.

Der DSV meldet die/den Punktbeste/n pro Disziplin zur Testregatta 2019 in Enoshima, Japan, vorausgesetzt, dass diese/dieser mindestens einen Punkt in der speziellen DSV-Wertung ersegelt hat und dass sie/er in der DSV-Wertung mindestens unter den Top 50% Nationen ist, die bei den Olympischen Spielen 2020 in der jeweiligen Disziplin an den Start geht. Bei Nicht-Erreichen der Top 50% Nationen kann die Sportdirektorin des DSV nach Abstimmung mit dem für die Disziplin zuständigen Bundestrainer und dem OSA einen Teilnehmer benennen.

Wechsel eines Teammitgliedes

Ein Wechsel eines Teammitgliedes während der Qualifikation oder nach der erfüllten Qualifikation kann nur aus krankheits- bzw. verletzungsbedingten Gründen erfolgen. Diese Gründe müssen durch ein von dem/der Sportler/in vorzulegendes Gutachten von Prof. Dr. Weisser, der die Funktion eines Verbandsarztes im DSV wahrnimmt, bestätigt werden.

Die abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit eines Wechsels eines Teammitgliedes liegt bei der Sportdirektorin des DSV nach vorheriger Abstimmung mit dem OSA und dem für die Disziplin zuständigen Bundestrainer.

In begründeten Einzelfällen behält sich der DSV vor, Startplätze bei der Testregatta 2019 in Enoshima trotz erfolgter Qualifikation nicht zu besetzen. Die abschließende Entscheidung über die Nominierung trifft die Sportdirektorin nach Abstimmung mit dem OSA und dem für die Disziplin zuständigen Bundestrainer.

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Kiel, 26. November 2018